Eine bürokratische Eigenheit im officium des Statthalters von Pannonia inferior: item filiis classicorum in Bürgerrechtsurkunden der Zeit des Pius?

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Pubblicato

2025-12-23

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Saggi e articoli

DOI:

https://doi.org/10.63277/pcs.v45i.4768

Autori

  • Werner Eck Universität zu Köln, Historisches Institut/Alte Geschichte

Parole chiave:

Diplomata militaria; Ausschluss der Kinder vom Bürgerrecht durch Antoninus Pius, Sonderformel item filiis classicorum in den Diplomen für Pannonia inferior

Abstract

Diplomata militaria haben ein sehr gleichartiges Formular für alle Truppenteile, in denen peregrine Soldaten Dienst taten. Seit dem Ende des Jahres 140 verlieh der Kaiser nur noch den Soldaten selbst das Bürgerrecht, nicht mehr den Kindern, die während des Militärdienstes geboren worden waren. So verschwindet auch in allen diesen Diplomen der Hinweis, der dies bisher ermöglicht hatte: ipsis, liberis posterisque eorum. Die neue Regel: Bürgerrecht nur noch für die Soldaten selbst, galt für alle Truppenteile in den Provinzen, auch die Flotten – mit einer Ausnahme: Pannonia inferior. Denn dort sollen auch nach dem Jahr 140 noch die Kinder der Flottensoldaten die civitas Romana erhalten haben. Ausgedrückt wird dies durch die Formel: item filiis classicorum. Das wäre ein Sonderrecht für Pannonia inferior gewesen; denn in keinem der Diplome für Flottensoldaten aus anderen Provinzen findet sich diese Formel. Wieso diese in den Diplomen für Pannonia inferior zwischen 143 und 153 erscheint, obwohl sie ohne rechtliche Wirkung blieb, und nicht vom kaiserlichen officium in Rom getilgt wurde, bleibt zurzeit eine offene Frage.